Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ursprünglich war es nur als vorübergehende Verfassung vorgesehen.
An diesem Tag im Jahr 1949 um 0 Uhr trat das Grundgesetz (GG) in Kraft. Kluge und politisch erfahrene Köpfe, welche die Kaiserzeit, die Weimarer Republik sowie beide Weltkriege erlebt hatten, setzten sich zusammen und arbeiteten den Gesetzestext aus. Artikel 1 lautet etwa, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Laut Artikel 146 verliert es „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Das Grundgesetz kann damit „von einer anderen Verfassung abgelöst werden“, so deutet es der deutsche Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS).
Dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass es sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung handle. Auch gehe daraus nicht hervor, dass zwangsläufig eine neue Verfassung bestimmt werden müsse. Es bestehe lediglich die Möglichkeit, durch eine Volksabstimmung eine neue Verfassung zu bestimmen.
„Ewigkeitsgarantie“
Im deutschen Grundgesetz gibt es die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“. Die schreibt vor, dass gewisse Normen niemals verändert werden können, wie etwa die Menschenwürde, die Demokratie oder der Rechtsstaat.
Diese Punkte müssten also auch in eine mögliche neue Verfassung übernommen werden. „Unser Grundgesetz, das ist eine Verfassung. Und die hat auch volle Gültigkeit“, so Solmecke.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) drückt sich hier etwas weniger deutlich aus. Es handle sich dabei um ein Provisorium, welches nicht vom Volk beschlossen wurde, aber bis heute Bestand hat. „Vom Provisorium zum Definitivum“, so heißt es auf der Website.
Grundgesetz doch keine Verfassung?
Von vielen Seiten wird das Grundgesetz jedoch nicht als vollwertige Verfassung betrachtet. Die Argumente klingen oftmals nicht weniger zutreffend, als die der Gegenseite. Unterstützt wird das unter anderem durch Aussagen namhafter Politiker wie Wolfgang Schäuble, Gregor Gysi oder Ulrich Maurer, nach denen Deutschland bis heute kein souveräner Staat ist.
Der SPD-Politiker und Staatsrechtler Carlo Schmid sagte im Jahr 1948, es handle sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung. Die Bundesrepublik Deutschland sei ein Staatsfragment. Dennoch benötige die Legislative eine Exekutive und eine Gerichtsbarkeit.
Die Grenze zur „Vollverfassung“ sei eine „Frage der praktischen Beurteilung und im Einzelfall“. Das Grundgesetz müsse „seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen“. Die künftige Verfassung Deutschlands dürfe nicht durch eine einfache Abänderung des Grundgesetzes entstehen.
Es müsse darum außer Kraft treten „an dem Tage, an dem eine von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“
Ich habe feststellen müssen, dass in dem Grundgesetz der BRD auch nur so viel geschrieben steht, damit die Seiten voll werden.
Der Treppenwitz!
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Warum wird dann Frau Merkel nicht wegen Beihilfe zum Drohnenmord und Beihilfe zu Angriffskriegen angeklagt, aber 100 jährige, die in den KZs in die Verwaltung abkommandiert waren, wegen Beihilfe zum Mord verurteilt?
Wer Hartz heißt und 42 x Untreue in Millionenhöhe begeht, bekommt zur Belohnung 2 Jahre auf Bewährung;
wer Hartz IV bezieht und die 300 Euro Honorar für seinen Auftritt bei Maischberger „vergisst“ anzugeben, bekommt auch 2 Jahre auf Bewährung.
Bei einem gestohlenen Brötchen werden es dann auch 6 Monate ohne Bewährung.
Warum darf man noch Innenminister von NRW werden, wenn man 2 x wegen Meineides vorbestraft ist, aber darf keine Kneipe mehr führen.
Warum darf man noch Verkehrsminister von Bayern werden, wenn man rechtskräftig verurteilt wurde, eine Frau betrunken totgefahren zu haben, aber keine Pommesbude mehr führen darf.
Und 100 Seiten weiter.
Arme haben sowieso keine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, denn die Anträge auf Prozesskostenhilfe werden immer mit der Begründung: „Wenig Aussichten auf Erfolg“ abgelehnt.
Gut geregelt ist allerdings in Art 14, wie und wann Menschen enteignet werden dürfen.
Praktisch steht dort:
Wenn es noch keine Gesetze gibt, die eine Enteignung regeln, müssen im Bedarfsfall erst welche geschaffen werden.
Und bei dem anderen Wunschdenken sieht es auch nicht anders aus, wenn einmal jeder Paragraph des Grundgesetzes auf die Probe gestellt wird.
Nur heiße Luft, die wenn überhaupt nur Menschen nutzt, die auch das Geld haben ihre angeblichen Grundrechte einzuklagen
Viele Grüße
H. J. Weber
Ich finde, Prof. Carlo Schmid hatte 1948 Recht, als er das Grundgesetz nicht als Verfassung bezeichnen wollte und die Bundesrepublik als „fraktionales Gebilde“ ansah.
Allerdings gingen deutsche Staatsrechtler so kurz nach dem verlorenen Krieg und der schmerzhaften Abtrennung wichtiger Gebiete jenseits von Oder und Neiße davon aus, dass irgendwann die deutschen Vorkriegsgrenzen von 1937 wieder erreicht werden könnten. Staatsrechtler sind aber keine Politiker.
Letztere wussten ganz genau, dass eine „Wiedergewinnung“ der zwangsweise an Polen, die Sowjetunion und die Tschechei abgetretenen Gebiete nur im Rahmen eines neuen Krieges „zurück geholt“ werden könnten. In den vorher von Deutschen bewohnten Häusern wohnten nun Andere. Ein weiteres Problem mit dem Grundgesetz gab und gibt es mit dem Vorbehalts Paragrafen aus dem Besatzungsstatut, der bestimmte dass alle Gesetze, welche die Deutschen auch immer machen würden, von den Alliierten genehmigt werden mussten.
Theoretisch, so schreibt es Kohl in seinen Erinnerungen, sei nach dem 2 plus 4 Vertrag von 1990 das „Wiedervereinigte Deutschland“ gleichberechtigt zu allen anderen Staaten der Welt.
Aber wenn ich mir die Spionageaktivitäten der USA auf deutschem Boden ansehe, einschl. des Abhörens des Handys der Kanzlerin, so sind einige Länder wohl gleicher wie Deutschland. Nach wie vor gilt die alte Hackordnung unter den Staaten. Wer hierbei oben und wer unten ist, sieht man daran, wie Deutschland in der EU immer wieder von den EU Staaten vorgeführt und finanziell ausgenommen wird. Letztes Beispiel ist der neue französische Präsident Macron, der schon während des Wahlkampfes erklärte, die Deutschen müssten künftig deutlich mehr bezahlen.
Aber nicht nur: griechische Politiker behaupteten vor wenigen Jahren, die Misere mit den Schulden sei hauptsächlich auf Deutschland zurück zu führen.
Dabei hatten die Franzosen fast doppelt so viele Kredite nach Athen vergeben, wie deutsche Banken.
Auch hat die deutsche Bundesregierung dann falsch reagiert und vergessen zu fragen, ob denn die fantastischen Gewinne in den Jahren vor 2008 auch die Schuld Deutschlands gewesen sei.
Aber das ist eben so mit einer Regierung, die sich grundsätzlich der eigenen Nation schämt.
Das Grundgesetz ist der Witz auf dem dieses Land aufgebaut wurde. Man könnte ja drüber lachen wenn es nicht so traurig wäre was in Deutschland passiert. Diejenigen die das Geld haben, können sich sowieso alles erlauben. Da könnte man das Grundgesetz, wie viele andere Gesetze auch, doch eigentlich in einer feierlichen Zeremonie verbrennen.
…wenn es denn dann eingehalten werden würde…wäre das Grundgesetz eine tolle Sache… vor allen Dingen ‚alle Menschen sind gleich‘ und ‚Eigentum verpflichtet‘ … leider ist das nicht immer so…
GRUNDGESETZ – EIN NAME, DER IN DIE IRRE FÜHRT
Die meisten verbinden mit dem Begriff Grundgesetz etwas solides. Irgendwie so eine Art unveränderbare Grundsteinlegung.
Weit gefehlt!
Bis zum Jahr 2009 gab es über 50 Änderungen am Grundgesetz (https://www.bundestag.de/resource/blob/414590/7c0ab6898529d2e6d7b123a894dbeb8f/wd-3-181-09-pdf-data.pdf)
Nicht nur das. Bemerkenswert ist auch, dass die jeweiligen Regierungen diese Änderungen eigenmächtig und sozusagen frei Schnauze vorgenommen haben. Außerdem sticht internationales Recht immer noch nationales Recht. Da auch Verfassungen, Grundgesetze, Völkerrecht u.s.w. letztlich immer Vertragsrecht sind, bedeutet das, dass die faktische EU-Verfassung über den Verfassungen/Grundgesetzen der Unionsländer steht und diese zu bestenfalls frommen Wünschen oder Glaubensbekenntnissen degradiert. Ich bringe es auf die Schelle nicht mehr exakt zusammen, es gibt aber ein offizielles Antwortschreiben der Regierung zu einer Anfrage nach der uneingeschränkten Gültigkeit des GG. In der Antwort stand, dass das GG in Teilen noch gültig sei.
Desweiteren gab es eine Anfrage, was der Unter schied zwischen „deutsches Volk“ (das Volk, das die Eigenschaft hat, deutsch zu sein) und „Deutsches Volk“ (geschützter Eigenname? Markenzeichen?) sei. Heraus kam,, dass „Deutsches Volk“ nicht definiert sei. Im Gegensatz zu „deutsches Volk“ gibt es also nichts und niemanden, das/der damit gemeint ist.
Gruß in die Runde von Joe, der gerade zwei Coronaviren auf dem Küchentisch zerquetscht hat.