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24.05.1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft


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Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ursprünglich war es nur als vorübergehende Verfassung vorgesehen.

Grundgesetz Verfassung
Reichstag, Bild: Gegenfrage.com

An diesem Tag im Jahr 1949 um 0 Uhr trat das Grundgesetz (GG) in Kraft. Kluge und politisch erfahrene Köpfe, welche die Kaiserzeit, die Weimarer Republik sowie beide Weltkriege erlebt hatten, setzten sich zusammen und arbeiteten den Gesetzestext aus. Artikel 1 lautet etwa, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.

Laut Artikel 146 verliert es „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Das Grundgesetz kann damit „von einer anderen Verfassung abgelöst werden“, so deutet es der deutsche Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS).



Dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass es sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung handle. Auch gehe daraus nicht hervor, dass zwangsläufig eine neue Verfassung bestimmt werden müsse. Es bestehe lediglich die Möglichkeit, durch eine Volksabstimmung eine neue Verfassung zu bestimmen.

„Ewigkeitsgarantie“

Im deutschen Grundgesetz gibt es die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“. Die schreibt vor, dass gewisse Normen niemals verändert werden können, wie etwa die Menschenwürde, die Demokratie oder der Rechtsstaat.

Diese Punkte müssten also auch in eine mögliche neue Verfassung übernommen werden. „Unser Grundgesetz, das ist eine Verfassung. Und die hat auch volle Gültigkeit“, so Solmecke.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) drückt sich hier etwas weniger deutlich aus. Es handle sich dabei um ein Provisorium, welches nicht vom Volk beschlossen wurde, aber bis heute Bestand hat. „Vom Provisorium zum Definitivum“, so heißt es auf der Website.

Grundgesetz doch keine Verfassung?

Von vielen Seiten wird das Grundgesetz jedoch nicht als vollwertige Verfassung betrachtet. Die Argumente klingen oftmals nicht weniger zutreffend, als die der Gegenseite. Unterstützt wird das unter anderem durch Aussagen namhafter Politiker wie Wolfgang Schäuble, Gregor Gysi oder Ulrich Maurer, nach denen Deutschland bis heute kein souveräner Staat ist.

Der SPD-Politiker und Staatsrechtler Carlo Schmid sagte im Jahr 1948, es handle sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung. Die Bundesrepublik Deutschland sei ein Staatsfragment. Dennoch benötige die Legislative eine Exekutive und eine Gerichtsbarkeit.

Die Grenze zur „Vollverfassung“ sei eine „Frage der praktischen Beurteilung und im Einzelfall“. Das Grundgesetz müsse „seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen“. Die künftige Verfassung Deutschlands dürfe nicht durch eine einfache Abänderung des Grundgesetzes entstehen.

Es müsse darum außer Kraft treten „an dem Tage, an dem eine von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“

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