Zensur in Deutschland, 1871 bis heute


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Die Zensur hat in Deutschland im Laufe der Geschichte zahlreiche verschiedene Formen angenommen. Deutsche Regierungen haben die Pressefreiheit, das Kino und andere Unterhaltungsmöglichkeiten immer wieder eingeschränkt. Besonders bemerkenswert ist die Zerstörung von Millionen Büchern.

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Zensur und Überwachung haben in Deutschland eine lange Tradition, Bild: Gegenfrage.com

Obwohl in deutschen Verfassungen die Meinungsfreiheit garantiert wurde und wird, gibt es traditionell eine scharfe Zensur in Deutschland. Im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im Deutschen Reich, in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland gab und gibt es zahlreiche Einschränkungen.

Darüber hinaus wurden im Laufe der Geschichte zehntausende deutsche Buchtitel zensiert. Zensur wird heutzutage in erster Linie in Form einer Limitierung des Zugangs zu Filmen und Videospielen ausgeübt. Enorme Beschränkungen gibt es im Falle der Volksverhetzung.



Nicht unüblich ist, dass die Bürger nach einem Systemwechsel von der neuen Regierung mit Propaganda bombardiert werden, um die grundsätzliche Haltung der Bürger um 180 Grad zu drehen. Bemerkenswert ist jedoch, dass dies in Deutschland den vergangenen 100 Jahren bereits mehrere Male erfolgreich durchgeführt wurde.

Kaiserreich (1871-1918)

Im Deutschen Reich standen zahlreiche Medien unter der Kontrolle des Kaisers. Im Vorfeld des Ersten Weltkriegs wurden einige Bürger von der Regierung beauftragt, den öffentlichen Anstand durch die Überprüfung gedruckten Materials sicherzustellen.

Durch das Pressegesetz von 1874 endete die Berechtigung der Regierung, Veröffentlichungen im Vorfeld zu zensieren. Es beseitigte auch die Notwendigkeit, vor einer Veröffentlichung die Lizenz der Regierung zu beantragen.

Allerdings musste die Regierung weiterhin vor der Vervielfältigung eines Werks benachrichtigt werden. Theater, Kinos, Kabaretts und Varietés benötigten jedoch auch weiterhin Genehmigungen, zuständig dafür war die Polizei.

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges übernahm das Militär die Zensurbehörde, mit dem Ziel, die Unterstützung der deutschen Bevölkerung für die Mobilisierung zu erhalten.

In jeder deutschen Stadt wurde für diesen Zweck ein zuständige Stelle bei der Polizei eingerichtet. Die Beschränkungen wurden von nun an sehr viel strenger. So konnte etwa ein Buch verboten werden, nur weil es aus Sicht der Zensoren als „Zeitverschwendung“ oder „Ablenkung“ galt.

Weimarer Republik (1918-1933)

Im Artikel 118 der Weimarer Verfassung stand geschrieben, dass eine Zensur nicht stattfindet, sehr ähnlich wie im heutigen Grundgesetz. Eine Ausnahme davon war der Film. Die Filmindustrie wurde von der Filmbewertungszentrale reguliert. Der Zweck dieser Behöre war, die Veröffentlichung von Pornografie und anderen unsittlichen Inhalten zu unterbinden. Spätestens durch das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften („Gesetz zum Schutz der Jugend“) vom 18. Dezember 1926 wurde wieder im Kontext der Jugendhilfe zensiert.

Offiziell durfte jedoch nicht aus politischen, sozialen, religiösen, ethischen oder aufgrund einer Weltanschauung zensiert werden. Eine weitere Ausnahme waren „Hassreden“. Die Weimarer Republik verfügte über entsprechende Gesetze, die teilweise auch heute wieder Gültigkeit besitzen.

Am 21. Juli 1922 wurde das Republikschutzgesetz erlassen. Linke, rechte, monarchistische und andere regierungskritische Organisationen sollten durch das Gesetz mundtot gemacht werden.

Im Jahr 1926 wurde das Gesetz verschärft, angeblich um Kinder vor gefährlichen Schriften zu schützen. Wurde durch eine der in Berlin und München ansässigen Prüfstellen eine Schrift als „Schund“ deklariert.

So etwa die damals sehr beliebten „Groschenromane“, durften sie nicht mehr sichtbar ausgestellt und an Minderjährige verkauft werden. Die Geldstrafen betrugen bis zu fünf Millionen Mark. Für „Hochverrat“ drohte sogar die Todesstrafe.

Deutsches Reich (1933-1945)

Die Überwachung von Literatur und Presse war zwischen 1933 und 1945 sehr streng. So wurde etwa das Propagandaministerium unter Joseph Goebbels ins Leben gerufen, das sämtliche Informationen überwachte, u.a. Literatur, Musik, Zeitungen oder öffentliche Veranstaltungen.

Es wurde zudem versucht, die private Kommunikation wie den Briefverkehr oder sogar persönliche Gespräche zu zensieren, was jedoch zu gemischten Ergebnissen führte.

Die Strafen für die Veröffentlichung regierungskritischer Inhalte reichten von Abschiebung oder Inhaftierung bis zur Todesstrafe. Auf der ab 1935 geführten „Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums“ befanden sich insgesamt 12.400 Buchtitel und 149 Autoren.

Auch die Kunst und andere Bereiche unterlagen ab 1933 einer strengen Zensur. Werke von Bertold Brecht, Ernest Hemingway oder Thomas Mann wurden verboten, Kunst als „entartet“ bezeichnet und verboten, ebenso Arbeiten von Albert Einstein, Karl Marx, Friedrich Nietzsche oder Siegmund Freud landeten auf der Schwarzen Liste.

Politiker, deren Ansichten sich nicht grundsätzlich mit der der Regierung deckten, wurden unterdrückt.

DDR (1945-1990)

Die Zensur in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war sehr streng. Für jede Veröffentlichung musste eine Genehmigung angefordert werden, Lizenzen waren erforderlich und Journalisten wurden ohne Genehmigung der Regierung nicht eingestellt.

Primäres Ziel der ostdeutschen Zensur war der Schutz der nationalen Interessen, jede Kritik an der Regierung und an der Sowjetunion war streng verboten.

Sogenannte „staatsfeindliche Hetze“ stand unter Strafe, der Besitz und die Weitergabe von Zeitungen oder Zeitschriften aus Westdeutschland wurden bestraft, wie auch die Weitergabe von Informationen an die westliche Presse. Jegliche Sympathien für die deutsche Regierung zwischen 1933 und 1945 waren ebenfalls untersagt und wurden geahndet.

Sämtliche Veröffentlichungen wurden vom „Büro für Urheberrechte“ geprüft. Hintergrund war, dass einige ostdeutsche Autoren versuchten, die Zensur durch eine Veröffentlichung im Ausland zu umgehen.

Bundesrepublik bzw. Wiedervereinigtes Deutschland (1945-heute)

Nach dem Zweiten Weltkrieg unterlagen die westdeutschen Medien einer strengen Zensur durch die Alliierten. Kritik an den Besatzungstruppen und der neuen Regierung wurde nicht geduldet. Publikationen, die sich negativ auf die Allgemeinheit auszuwirken vermochten, wurden nicht gedruckt.

Insgesamt 35.000 Buchtitel wurden verboten und mindestens zwei Millionen Bücher vernichtet. Ein Vertreter der Militärdirektion sagte dazu, dass sich diese Vorgehensweise im Zuge der Umerziehung im Prinzip nicht von den Bücherverbrennungen der Vorgängerregierung unterschied.

Allerdings war die Anzahl der durch die Alliierten verbotenen Buchtitel und der zerstörten Bücher erheblich höher. Durch das später aufstrebende Internet gab es einige Komplikationen mit der deutschen Rechtslage. So dürfen beispielsweise durch Fotos nicht die Rechte Dritter verletzt oder Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden.

Im heutigen Deutschland sind Volksverhetzung oder üble Nachrede verboten und werden zensiert, Autoren und Verlage derartiger Schriften werden bestraft. Das Strafgesetzbuch, Abschnitt 86a, verbietet strikt die öffentliche Zurschaustellung „verfassungswidriger Organisationen“.

Darunter etwa die Vorgängerregierung oder auch die RAF, die ebenfalls auf den Index gesetzt wurde. Eine öffentliche Kritik an der vom Gesetzgeber festgelegten Geschichtsschreibung wird mit einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft.

Eine amtliche Stelle der deutschen Zensur ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Obwohl nicht de jure verboten, können von dieser Behörde gelistete Medien nur von Erwachsenen gekauft werden.

Eine Zurschaustellung von Medien aus dieser Liste ist in vielen Fällen ebenfalls untersagt. Die Behörde versucht gleichzeitig, Schriften aus dem Index schwerer zugänglich zu machen oder zensiert und/oder kommentiert Bücher, Filme oder Spiele entsprechend. Auch bestimmte Symbole und Gewaltszenen in Filmen und Spielen unterliegen der Zensur.

Die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) ist eine privat organisierte Gesellschaft, die (elektronische) Medien auf Eignung für Minderjährige kontrolliert. Das deutsche Jugendschutzgesetz von 2003 macht eine Überprüfung von in Deutschland veröffentlichten Medien de facto zur Voraussetzung.

Einige Medien werden mit „ab 18“ gekennzeichnet und dürfen dann z.B. nicht im Schaufenster ausgestellt werden.

Quellenangaben anzeigen
time, wikipedia (en), wikipedia (ru), strafgesetzbuch
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