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29.03.1939: Briten verbieten natürliche Krebstherapie – (Cancer Act)


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An diesem Tag im Jahr 1939 wurde in Großbritannien der „Cancer Act 1939“ verabschiedet. Ab diesem Zeitpunkt war es verboten, über alternative Heilungsmethoden von Krebs zu sprechen oder zu schreiben. Das Gesetz ist auch heute noch in Kraft.

Cancer Act 1939
Cancer Act 1939, Bild: Gegenfrage.com

Die meisten Menschen in Großbritannien dem Rest der Welt haben wahrscheinlich noch nie etwas vom „Cancer Act 1939“ gehört. Dabei handelt es sich um ein ganz besonderes Gesetz aus dem Jahr 1939. Damit wurde verboten, öffentlich über alternative Krebsbehandlungen zu sprechen oder schreiben. Dies galt für normale Bürger, ebenso für Ärzte.

Die einzige „erlaubte“ Methode war von nun an die Bestrahlung. Der Journalist John Smith schrieb, der Cancer Act sichere effektiv eine Monopolstellung der damals aufstrebenden Strahlenindustrie. Man glaubte, dass man durch radioaktive Radium-Bestrahlung Krebs heilen konnte.



Allerdings waren die Beschaffung und die Lagerung von Radium enorm teuer. Die Regierung vergab ein Darlehen an den (privaten) National Radium Trust und sicherte sich durch die Beseitigung aller konkurrierenden Krebsbehandlungen finanziell ab. Das Wohl der Bürger durfte sich hier anscheinend hinten anstellen. Staat und Pharmaindustrie ging es primär um ihren Cashflow.

Quacksalberei und Scharlatanerie

Offiziell wurde das Gesetz mit der Begründung verabschiedet, „die Öffentlichkeit vor Quacksalberei und Scharlatanerie zu schützen.“ Der Bevölkerung durften also keine sogenannte alternativen Behandlungsmethoden mehr angeboten werden. Aber warum?

Man warnte also vor Quacksalbern und Scharlatanen und begründete das Gesetz mit den gesundheitlichen Risiken einer alternativen Behandlung. Radioaktive Bestrahlung des menschlichen Körpers war von nun an die einzige erlaubte Heilung. Natürlich behauptete man, die Menschen vor Betrügern schützen zu wollen. Dafür hätte es aber ausgereicht, Betrug unter Strafe zu stellen.

Stattdessen wurde die Bestrahlung per Gesetz zum unanfechtbaren Monopol erklärt. Bis heute sind sich Forscher jedoch uneinig über die Wirksamkeit einer Bestrahlungstherapie. Hinzu kommt, dass der Cancer Act 1939 keinerlei Nutzen für die Öffentlichkeit hatte und hat.

Der Cancer Act hat keinerlei öffentlichen Nutzen

Es gab und gibt keine im öffentlichen Interesse befindliche Notwendigkeit, die Forschung und Behandlung einer derart schweren (nicht ansteckenden) Krankheit zugunsten einer umstrittenen, extrem teuren Therapie vollständig zu verbieten. Trotzdem wurden traditionelle, teilweise erfolgsversprechende Heilverfahren verboten.

Es stellt sich auch die Frage, warum die traditionelle Medizin nur im Falle der Krebsbehandlung vollständig verboten wurde. Warum wollte man Patienten nicht auch im Falle einer anderen Erkrankung vor Scharlatanen und Quacksalbern schützen? Oder geht es vielleicht doch um etwas ganz anderes?

Da traditionelle Krebsbehandlungen seit Jahrzehnten aggressiv diffamiert und lächerlich gemacht werden, drängt sich der Verdacht auf, dass aus Sicht der Pharmaindustrie und Gesundheitsinstitute andere Gründe ebenfalls eine Rolle spielen könnten. Welche Gründe kommen noch in Frage, außer wirtschaftliche?

Auch die PR kam nicht zu kurz. Mit der Verabschiedung des Cancer Acts bezeichnete man sämtliche „alternative“ Krebsbehandlungen von nun an als „Advertisement“ (deutsch: Werbung / Reklame). Damit drückte man „alternativer“ Medizin den Stempel eines zwielichtigen Marketingapparats auf.

Was ist eine „alternative“ Behandlung?

Kommt ein neues Produkt auf den Markt, ist es normalerweise selbst die Alternative, und nicht alle anderen, die schon vorher da waren. Dennoch, laut Cancer Act durfte man lediglich einer stark eingeschränkten Gruppe derartige „Reklame“, also entsprechende Informationen zukommen lassen.

Und zwar Mitgliedern der beiden Kammern des Parlaments, lokalen Behörden, Krankenhäusern, registrierten Ärzte, Krankenschwestern, Apothekern und Personen aus dem Verkauf oder der Zustellung chirurgischer Geräte. Interessanterweise galt das Gesetz nicht für Nordirland.

Bis heute ist der Cancer Act 1939 rechtskräftig. Zwar wurden einige Punkte inzwischen wieder aufgehoben, so darf man heute wenigstens wieder über Naturheilung sprechen, doch ist es in Großbritannien noch immer unzulässig, Krebspatienten „alternative“ Heilungsmethoden anzubieten.

Cancer Act von 1939 heute, Gerichtsverfahren

Die Bezeichnung „Reklame“ dient in diesem Gesetz als Sammelbegriff für Mitteilungen, Rundschreiben, Etiketten, Umschläge oder sonstige Dokumente. Sowie jede Ankündigung, die mündlich oder mit irgendwelchen Mitteln zur Produktion oder Übertragung von Klängen erfolgt. Man darf theoretisch also nicht einmal ein Lied über natürliche Krebsbehandlungen singen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So darf „alternatives“ Material registriertem Medizin- oder Pflegepersonal und Apothekern vorgestellt werden. Laut Daten des House of Commons gab es zwischen den Jahren 1984 und 2013 insgesamt 21 Verurteilungen auf Grundlage des Cancer Acts von 1939. Folgende Fälle wurden unter anderem vor britischen Gerichten verhandelt:

  • Steven Cook wurde zu einer Geldstrafe von 750 Pfund verurteilt und musste die Gerichtskosten in Höhe von 1.500 Pfund tragen, da er öffentlich angab, Krebs könne mit kolloidalem Silber behandelt werden.
  • Stephen Ferguson wurde zu einer Geldstrafe 1.750 Pfund und Gerichtskosten in Höhe von 2.500 Pfund verurteilt. Er hatte behauptet, selbst zwei Krebsfälle mit Proteinshakes und Vitaminen geheilt zu haben.
  • Errol Denton musste eine Geldstrafe von insgesamt 9.000 Pfund bezahlen, ebenso die Gerichtskosten in Höhe von 9.821 Pfund. Er behauptete, dass man durch eine Änderung des Lebensstils und die Einnahme bestimmter Kräuter Krebs heilen könne.
  • Adrian Pengelly wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Pfund + 2.000 Pfund für das Gericht verurteilt, da er die Heilung von Krebs im Internet anbot.
  • Internethändlerin Donna Sims musste eine Strafe in Höhe von 1.100 Pfund bezahlen, nachdem sie in ihrem Shop pflanzliche Krebsheilmittel angeboten hatte.
  • Healthwize UK musste 2.000 + 2.235 Pfund bezahlen aufgrund der Behauptung, Ellagsäure hemme das Wachstum von Krebszellen.
  • Andrew Harris verkaufte Triamazon über das Internet, Strafe: 350 Pfund + Gerichtskosten.

Quellenangaben anzeigen
legislation, topinfopost, energygrid, wikipedia, chelmsfordweeklynews, dailymail, westminster, telegraph, worcesternews, stroudnewsandjournal, nottinghampost, metro
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