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Die Vereinigten Staaten von Europa
Künftig soll der Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht darauf verpflichten, Verfahren zu europarechtlichen Fragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen; das fordern 30 Juristen, vor allem hochrangige Hochschullehrer und Richter. Hintergrund für die von ihnen verfaßte Denkschrift ist das Urteil des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon. Dem entnehmen die Unterzeichner, daß das Verfassungsgericht bereits in Kürze “auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zusteuert”. Die Folgen einer solchen Konfrontation wären aus Sicht der Juristengruppe “außerordentlich fatal”: Denn die EU-Kommission müßte in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten – und das dann zu erwartende Urteil des EuGH wäre “mit einschneidenden Finanzsanktionen” verbunden. Die Zahlungen hätte Deutschland sogar “dauerhaft zu entrichten”, da der Gesetzgeber an der Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts ändern könne. Der drohende Justizkonflikt ließe sich deshalb nur entschärfen, indem das Verfassungsgericht gesetzlich dazu verpflichtet wird, die Verfahren vor der eigenen Entscheidung beim EuGH vorzulegen. Unterzeichnet wurde die Denkschrift unter anderen von den beiden Bevollmächtigten des deutschen Bundestags im Lissabon-Verfahren, den Juraprofessoren Ingolf Pernice und Franz Mayer.
Frage: Sind wir von Landeshochverrätern umgeben? >>
Ich kenne die Antwort. Sie auch?
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