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09.12.1948: Gründung der Völkermordkonvention


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Am 09. Dezember 1948 wurde die „Völkermordkonvention“ beschlossen, welche rund zwei Jahre später in Kraft trat. Zuvor, im Sommer 1945, wurden als Folge der Ereignisse im Zweiten Weltkrieg die Vereinten Nationen (UN) gegründet, die sich die Sicherung des Weltfriedens zur Aufgabe gemacht haben.

völkermordkonvention
Vereinte Nationen, Völkermordkonvention, Bild: Gegenfrage.com

Der 09. Dezember ist der Jahrestag der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“. Kurz: Völkermordkonvention. Dabei handelt es sich um, ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, welches Völkermord zum internationalen Verbrechen erklärt.

Der Begriff Völkermord ist klar definiert. Als solcher wird bezeichnet, wenn nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen als solche ganz oder teilweise zerstört werden.



Wenn vorsätzlich Mitglieder einer Gruppe getötet werden, bzw. körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt wird. Oder die Gruppe unter Lebensbedingungen gestellt wird, die geeignet sind und die körperliche Zerstörung der Mitglieder ganz oder teilweise herbeizuführen; Maßregeln verhängt werden, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen oder Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt werden.

Von den Vereinten Nationen anerkannte Genozide sind unter anderem die unter Leitung der USA ermittelten Verbrechen Deutschlands in Namibia (1904–1908), der Türkei an Armeniern (1915 -1916), Deutschlands an Juden (1941–1945), Deutschlands an Roma (1943–1945), Serbiens an Bosniern (1995) und die Gewalttaten in Ruanda (1994).

Nicht als Völkermord anerkannte Massentötungen

Die Völkermordkonvention sieht sich jedoch auch häufig heftiger Kritik ausgesetzt, da einige Massentötungen nicht in der Liste auftauchen. Darunter die Ausrottung der Ureinwohner Amerikas, die Ermordung von einer Million Filipinos (1899 – 1902), die gezielten Bombardierungen und Vertreibungen von Millionen Zivilisten während und nach dem Zweiten Weltkrieg (1939 – 1949), die millionenfache Ermordung von Menschen in Sowjetgulags, die Flächenbombardements in Vietnam und Laos (1960er – 70er Jahre) oder die beiden Kriege gegen den Irak.

Auch die Ermordung von zehn Millionen Kongolesen auf Befehl des belgischen Königs Leopold II. (1888 – 1908) oder die Hungerkrise in der Ukraine (1932 – 1933) werden nicht als Völkermorde anerkannt.

Ebenso wenig die Hungersnot im Iran (1917-1919) oder die Massenexekutionen in Indien durch die Briten (1857). Auch der Massenmord an den Kommunisten Indonesiens (1960er) findet keine Erwähnung.

Völkermordkonvention fand bis heute keine Anwendung

Die Idee hinter der Völkermordkonvention und den Vereinten Nationen generell ist vorbildlich. Doch a) misst man leider stets mit zweierlei Maß. Denn ganz offensichtlich spielt es für die Anerkennung als Völkermord eine Rolle, wer diesen verübt. Und wer welche Interessen in einem Konflikt verfolgt.

Und b) gab es bis heute keinen einzigen Fall einer Intervention in einen laufenden Völkermord. Verschiedene Massentötungen wurden in allen Fällen erst hinterher als Völkermorde definiert.

Eine lebenslange Haftstrafe wegen Völkermords wurde jedoch im Jahr 1998 etwa gegen Jean Paul Akayesu aus Ruanda verhängt. Dabei handelte es sich um die erste Verurteilung auf der Basis der Volkermordkonvention.

In nur einem Fall, im Jahr 2008, erließ der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl wegen Völkermordes gegen einen amtierenden Staatschef. Umar al-Bashir, Präsident des Sudan.

Da sich jedoch keine Regierung der Welt dazu bereiterklärte den Haftbefehl zu vollstrecken und al-Bashir ungehindert durch die Welt reisen konnte, zog man den Haftbefehl 2014 zurück.

2 Comments

  1. Naja- Atombomben auf Zivilisten werfen, sollte auch zu Völkermord gehören.

    Viele Grüße
    H. J. Weber

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