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22.06.1933: Verbot der SPD


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Am heutigen Tag im Jahr 1933 wurde die SPD verboten. Begründung dafür waren aus dem Ausland gesteuerte, illegale Aktivitäten der Partei. Nach dem Verbot agierte die SPD im Untergrund weiter und gründete verschiedene Kampfbünde.

SPD Verbot
SPD Verbot, Bild: Reichstag, Gegenfrage.com

An diesem Tag, am 22. Juni 1933, erklärte Innenminister Wilhelm Frick die SPD aufgrund von hochverräterischen Unternehmungen zur staats- und volksfeindlichen Partei. Der Partei war es von nun an nicht mehr erlaubt, Werbung zu betreiben, Versammlungen abzuhalten und Zeitungen herauszugeben.

Heutige Version der Geschichte

Der Völkische Beobachter schrieb damals diesbezüglich: „Das Verbot der S.P.D., Wohlverdientes Ende der marxistischen Landesverratspartei.“ Anlass dafür war nach heutiger Berichterstattung das Bestreben der NSDAP, einen Ein-Parteien-Staat zu errichten.



Die Sozialdemokratie habe sich für „gute Kontinuität“ eingesetzt und nach Freiheit gestrebt, sagte der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel im Jahr 2013. Seine Partei habe sich damals gegen die Errichtung einer Diktatur eingesetzt und die Demokratie verteidigt. Darum sei sie verboten worden.

Heute wird erzählt, die Polizei hätte die deutschen Sozialdemokraten verfolgt, terrorisiert und in Gefängnissen misshandelt.

Frühere Version der Geschichte

Damals wurde das Verbot völlig anders begründet. Die Sozialdemokraten wurden des Aufbaus illegaler Organisationen durch im Ausland sitzende SPD-Politiker beschuldigt, die als rechtmäßige Vertreter der Partei auftraten und durch ihr Exil „frei von Bedrohung“ Entscheidungen treffen konnten.

Inländische SPD-Politiker hielten am Legalitätskurs fest, kritisierten ihre ausländischen Parteigenossen und stimmten einer Regierungserklärung zu außenpolitischen Fragen zu. Durch das Verbot vom 22. Juni 1933 wurde der innerparteiliche Streit zwischen inländischen und ausländischen Vorständen beendet.

Kurz später trat das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ in Kraft. Die SPD agierte im Untergrund weiter und veröffentlichte etwa die Exil-Zeitung „Neuer Vorwärts“. Ehemalige SPD-Mitglieder bildeten radikale Gruppen wie „Neu Beginnen“, „Internationaler Sozialistischer Kampfbund“ oder „Rote Kämpfer“.

In den Zeitungen wurde von politischen Morden berichtet. „Marxisten“ würden auf Polizisten und Zivilisten schießen und die staatliche Ordnung gefährden. Dadurch wurde die Anschuldigung, die Partei gründe illegale Organisationen und verbreite Terror, nur noch bekräftigt. Heute begründet man die Ermordung von Polizisten durch SPD-Anhänger mit „Notwehr“.

Welche der beiden völlig unterschiedlichen Versionen der Story ist denn nun die Richtige? So oder so: Es wird dadurch einmal mehr sehr deutlich, dass die Berichterstattung in den großen Zeitungen sehr stark davon abhängt, wer gerade in der Regierung sitzt.

Die SPD nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg vereinten sich die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die sozialdemokratische SPD im von der Sowjetunion besetzten Teil Deutschlands im Jahr 1946 zur Sozialistischen Einheitspartei (SED).

Im Westen wurde die Partei wieder erlaubt. Im Wahlprogramm warb sie gegen die Oder-Neiße-Grenze und für die Rückgabe der zum größten Teil polnisch besetzten ostdeutschen Gebiete. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kurt Schumacher erklärte die Grenze als „unannehmbar“.

Eine Position, von der die deutsche Politik (und damit auch die deutsche Presse) erst mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag vollständig abrückte.

Frühere Verbote

Die SPD war bereits Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge des „Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ von 1878 bis 1890 verboten worden. Auch hier bestand die Partei illegal im Untergrund fort. Sie hatte während der Kaiserzeit den Ruf einer „Vereinigung von vaterlandslosen und staatsfeindlichen Subjekten“.

Nach der Aufhebung bzw. dem Ablauf des Verbots wurde die Partei, die damals noch „Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands“ (SAP) hieß, in „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ (SPD) umbenannt.

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