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21.07.1922: Das „Republikschutzgesetz“ wird erlassen


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Am 21. Juli 1922 wurde das Republikschutzgesetz erlassen. Zwei Tage später trat es in Kraft. Linke, rechte, monarchistische und andere regierungskritische Organisationen sollten durch das Gesetz mundtot gemacht werden.

Republikschutzgesetz
Republikschutzgesetz, Bild: Reichstagsgebäude, Gegenfrage.com

Ähnlich wie im heutigen Grundgesetz wurde bereits in der Weimarer Verfassung von 1919 die Pressefreiheit garantiert. Auch dort fand sich im Artikel 118 der Wortlaut: „…eine Zensur findet nicht statt…“.

Im Zuge des Republikschutzgesetzes ab 1922, welches nach der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau erlassen wurde, konnten jedoch „republikgefährdende Schriften“ von nun an beschlagnahmt werden. In erster Linie linksgerichtete Autoren wurden Opfer der neuen Regelung. Wer dagegen verstieß, konnte wegen „literarischen Hochverrats“ verhaftet werden.



1926

Im Jahr 1926 wurde das Gesetz verschärft, angeblich um Kinder vor gefährlichen Schriften zu schützen, wurde durch eine der in Berlin und München ansässigen Prüfstellen eine Schrift als „Schund“ deklariert.

Wie etwa die damals sehr beliebten Heftromane, im Volksmund auch „Groschenromane“ genannt, durften sie nicht mehr sichtbar ausgestellt und an Minderjährige verkauft werden. Um das Republikschutzgesetz durchzusetzen wurde der „Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik“ als Berufungsinstanz eingerichtet.

1927

Entsprechende Vollmachten gingen am 02.06.1927 auf ordentliche Gerichte über. In erster Linie waren von nun an Gewalttaten gegen Regierungsmitglieder oder das öffentliche Beschimpfen der demokratischen Regierung ausdrücklich verboten.

Die Geldstrafen betrugen je nach Härte bis zu fünf Millionen Mark oder Zuchthaus. Für die versuchte Tötung eines Regierungsmitglieds oder Hochverrat generell drohte die Todesstrafe. Wer eine „verbotene Rede“ hielt, musste bis zu 500.000 Mark Strafe bezahlen.

1931

Zwei Jahre vor dem Ende der Weimarer Republik wurde die Pressenotverordnung verabschiedet. Zeitungen wurden von nun an sehr stark zensiert und kritische Autoren ins Gefängnis geworfen, häufig aufgrund von Kleinigkeiten.

So wurde etwa Carl von Ossietzky, Herausgeber der Weltbühne, im selben Jahr verhaftet, weil in seiner Zeitung über den heimlichen Aufbau einer Luftwaffe berichtet worden war. Politische Kino- und Theaterstücke, zumeist aus dem linken Lager, wurden stark zensiert und häufig verboten.

Organisationen wie der Schutzverband deutscher Schriftsteller, die Gruppe 1925, der Bund Proletarisch-Revolutionärer Schriftsteller oder der internationale Autorenverband P.E.N. versuchten sich gegen die Zensur zu stemmen, doch blieben die Anstrengungen vergeblich.

1932

Am 19. Dezember 1932 setzte der Reichspräsident das Republikschutzgesetz per Notverordnung außer Kraft. Am selben Tag wurde es gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens ersetzt.

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