Wie wahrscheinlich ist ein Goldverbot?


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Ein Goldverbot ist heute zwar weniger wahrscheinlich als noch vor einigen Jahrzehnten, doch bleibt ein Restrisiko. Im Folgenden einige Goldverbote aus der jüngeren Geschichte.

Goldverbot
Kommt das Goldverbot?

Eine Sorge der meisten Edelmetall-Investoren ist ein mögliches Goldverbot. Man kauft beispielsweise Gold, um sich vor Misswirtschaft und Inflation zu schützen. Und dann kommt die Regierung und nimmt es einfach weg. Dies ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen.

Meistens wurden zwar Sparguthaben, Aktien oder Anleihen konfisziert. Auch die Besteuerung von Immobilien oder die einfache Abwertung der Währung sind beliebte Instrumente zur Bewältigung einer Krise.



Kam es in der Geschichte jedoch hart auf hart, wurde in einigen Fällen auch schon der Goldbesitz verboten. Gold ist die einzige Anlage, die Regierungen nicht kontrollieren können und die für niemanden haftet. Ist das Goldverbot erst einmal in Kraft, gibt es wenige sinnvolle Lösungen.

Für den Fall, dass der Besitz für illegal erklärt wird und man mehr besitzt, als die erlaubte Menge, wird es schwierig. Oder man versteckt das Gold gut und hofft, nicht ins Gefängnis geworfen oder anders bestraft zu werden.

Gold ist heute nicht mehr Teil des Finanzsystems, wie es etwa im Jahr 1933 in den USA der Fall war. Damals hatte die Roosevelt-Regierung den Goldbesitz verboten. Heute gibt keinen Goldstandard mehr, weshalb das Risiko eines Goldverbots viel geringer ist als dereinst.

Aufgrund der extrem hohen Schulden in westlichen Staaten ist eine plötzliche Einführung eines Goldstandards aktuell auch kaum vorstellbar.

Silber & andere Alternativen

Dennoch bleibt eine restliche Gefahr. Im Internet gibt es zahlreiche Lösungen für den Fall eines Golsverbots, leider aber wird die Macht der Regierung dabei häufig unterschätzt. Man sollte sich von dümmlich wirkenden Politikern bei irgendwelchen TV-Auftritten nicht täuschen lassen.

Einige Investoren gehen davon aus, dass Silber von einem Verbot nicht betroffen wäre. Am Beispiel USA in 1933 war Silber in der Praxis nicht wirklich betroffen, da es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Teil des US-Finanzsystems war.

Doch unterzeichnete Roosevelt auch die Executive Order 6814. Darin hieß es, dass „die Lieferung allen Silbers in die Vereinigten Staaten für die Prägung erforderlich“ sei. So waren Anleger per Gesetz dazu verpflichtet, ihr Anlagesilber an den Staat zu verkaufen.

Und das trotz der starken Verfassung der USA, die die Bürger u.a. vor einer Diktatur, die ihnen alles wegnimmt, schützen soll. Das deutsche Grundgesetz hat in Deutschland sicherlich keinen so hohen Stellenwert wie die US-Verfassung in den USA.

Häufig vorgeschlagen wird, in Sammlermünzen zu investieren, da diese von früheren Goldverboten oft ausgenommen waren. Doch galt man ab einer bestimmten Menge an Sammlermünzen automatisch als Anleger. Die unbequeme Wahrheit ist: Niemand kann genau sagen, wie so ein Goldverbot ablaufen könnte und in welcher Form die Regierungen entsprechende Gesetze geltend machen würden.

Diese Gesetze können dabei alles andere als fair oder moralisch sein. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, müssen wir uns frühere Goldverbote ansehen. Im Folgenden einige Goldverbote aus den vergangenen 80 Jahren.

USA 1933

Am 05. April 1933 unterzeichnete US-Präsident Franklin Roosevelt die Executive Order 6102. Diese verbot das „Horten von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten.“ Grundsätzlich bedeutete dies, dass private Eigentümer verpflichtet waren, ihre Münzen, Barren oder Goldzertifikate für die gesetzlich festgelegten 20,67 Dollar an eine Bank zu verkaufen. Warum?

Die USA hatten damals einen Goldstandard, das Horten von Gold (also Geld) galt als Bedrohung für die Stabilität des Finanzsystems der Vereinigten Staaten. Nach dem Crash von 1929 stieg die Arbeitslosigkeit, Banken blieben geschlossen, Unruhen wuchsen und die Regierung stand vor der Pleite. Neun Monate, nachdem die Bürger ihr Gold für 20,67 Dollar an die Regierung verkauft hatten, wurde der Goldpreis auf 35 Dollar festgeschrieben.

Die Papier-Dollars, die man also zuvor für sein Gold erhalten hatte, werteten über Nacht um 40 Prozent ab. Es handelte sich also nicht direkt um ein Verbot, sondern um eine Verstaatlichung des Goldes mit anschließendem Diebstahl durch Abwertung der Währung.

Ein Verstoß gegen das Gesetz wurde mit Geldstrafen von bis zu ​​10.000 Dollar oder zehn Jahren Gefängnis oder beidem bestraft. Das „Goldverbot“ blieb bis zum 1. Januar 1975 in Kraft.

Australien 1959

Die australische Regierung erlaubte im Zuge des Bankengesetzes von 1959 die Beschlagnahmung des Goldes von Privatpersonen. Der Schatzmeister des Landes erklärte in einer Pressemitteilung, dass sämtliches Gold an die Reserve Bank of Australia ausgehändigt werden musste. Es war auch nicht erlaubt Gold zu verkaufen, mit Ausnahme der Reserve Bank of Australia.

Es durfte ohne die Zustimmung der Bank auch kein Gold exportiert werden. Zwar ist unklar, ob das Gesetz überhaupt eingehalten und wie mit Verstößen umgegangen wurde. Doch zerstörte die Order den privaten Goldmarkt des Landes über Nacht. Das Verbot blieb bis 1976, also 17 Jahre lang, in Kraft.

Großbritannien 1966

Seit sich Großbritannien im Jahre 1931 vom Goldstandard verabschiedet hatte, wertete die Währung ununterbrochen ab. Viele Investoren begannen Gold zu kaufen. Um den Wertverlust des Britischen Pfunds zu stoppen, verbot die Regierung ihren Bürgern im Jahr 1966 den Besitz von mehr als vier Münzen.

Auch der Import von Goldmünzen wurde verboten, um einen Export der Währung zu verhindern. Münzsammler waren von diesem Gesetz ausgenommen. Allerdings musste eine Sammler-Lizenz beantragt werden und die Bank of England entschied dann, ob man wirklich ein Sammler war, oder nicht. Falls nicht, wurden die Münzen beschlagnahmt.

Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass Großbritannien keinen Goldstandard hatte. Erst im Jahr 1979 wurde das Gesetz wieder abgeschafft.

Gemeinsamkeiten dieser drei Goldverbote

  • Sie wurden von westlichen Demokratien auferlegt. In fortschrittlichen Gesellschaften, die zu den reichsten Ländern der Welt zählen.
  • Jedem Goldverbot ging eine Wirtschaftskrise voraus. Erst wurde das Finanzsystem zerstört, danach bediente man sich am Privatbesitz der Bürger.
  • Goldverbote halten sich in der Regel sehr lange, das kürzeste dauerte in diesen Beispielen 13 Jahre.
  • Anlagegold wurde fast oder komplett verboten. Nur echte Sammler waren davon ausgenommen.
  • Interessanterweise wurde Goldschmuck nicht konfisziert.

Goldkonfiskationen in anderen Ländern

Italiens Premierminister Benito Mussolini versuchte die tobende Krise u.a. mit seiner „Gold für das Vaterland“-Initiative zu bekämpfen. Er ermutigte die Öffentlichkeit, ihre Goldringe, Halsketten und anderes Gold freiwillig an die Regierung zu spenden. Im Gegenzug erhielten die Bürger ein Stahl-Armband, auf das die Worte (übersetzt) „Gold für das Vaterland“ aufgraviert waren.

Sogar Musollinis eigene Frau Rachele spendete ihren Ehering. Das Gold wurde eingeschmolzen, zu Barren verarbeitet und unter den Banken des Landes verteilt. Die Regierung nahm auf diese Weise 35 Tonnen (1,23 Millionen Unzen) ein.

Nach der Niederlage der Tschechoslowakei gegen Deutschland wies die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, welche vom Bank of England-Direktor Otto Niemeyer geleitet wurde, die Bank of England an, Gold im Gegenwert von 5,6 Millionen Pfund von der tschechoslowakischen Zentralbank an die deutsche Reichsbank zu übertragen.

Privater Handel in Russland untersagt

Im Irak unter Saddam Hussein und auf Kuba unter Fidel Castro wurden Kunst, Schmuck, Gold und zahlreiche andere Wertgegenstände konfisziert und der private Besitz verboten. Die Bürger wurden nicht entschädigt.

In der früheren Sowjetunion galten Gold und Silber sogar als Angelegenheit der nationalen Sicherheit. Privatbesitz war in jeder Form untersagt, Ausnahmen stellten auch hier Schmuck und Numismatik dar.

Auf den Besitz von Goldbarren drohten Haftstrafen. Und obwohl die russische Zentralbank seit 2008 einer der größten Goldkäufer der Welt ist, stehen die alten Gesetze immer noch in den Büchern. Goldhandel darf nur mit speziell lizenzierten Banken betrieben werden.

Der Handel mit Privatpersonen ist illegal und kann mit Gefängnis bestraft werden. Auch mit Händlern aus dem Ausland darf nicht gehandelt werden.

Diese bis heute bestehenden Gesetze werden zwar nicht mehr streng verfolgt, doch könnte sich dies rasch ändern. Der physische Goldmarkt ist in Russland allerdings nicht sehr üppig. Zwar sind Goldmünzen erhältlich, doch gibt es davon nicht sehr viele und oftmals sind sie von schlechter Qualität. Auch Indien versucht seit Jahrzehnten an das Gold der Bürger heranzukommen.

Fazit

Während die Verbote in westlichen Staaten stets nach einem genauen Schema abliefen, konfiszierten Diktaturen sehr wahllos und wesentlich brutaler. Vielleicht bekommen wir einen Mix aus beidem. Oder nichts dergleichen.

Man weiß es nicht. Festgehalten werden kann jedoch, dass in fortschrittlichen Staaten niemals Schmuck beschlagnahmt wurde, außer in Zeiten der Verfolgung. Jedenfalls sahen die Gesetze dies nicht vor.

Der Goldmarkt ist heute allerdings so frei und offen wie nie zuvor. Die EU ist sogar bemerkenswert „goldfreundlich“, schließlich wurde mit der „Richtlinie 98/80/EG“ mit dem Titel „Sonderregelung für Gold“ die USt. abgeschafft, „um die Verwendung von Gold als Finanzinstrument zu fördern“.

Amerikanische und europäische Zentralbanken halten die höchsten Goldanteile der Welt als Reserve. Mit welcher Begründung sollten diese also den Goldmarkt zerstören? Zudem sind die privaten Reserven heute ein Tropfen auf den heißen Stein im Vergleich zu anderen, aufgeblähten Anlageklassen, die gelegentlich „verstaatlicht“ werden.

Anlagegold hat inzwischen nur noch einen Anteil von ca. 1,3 Prozent an den deutschen Vermögen (Stand 2015). Immobilien hingegen 51 Prozent, Bankeinlagen 18 Prozent, Versicherungen 13 Prozent und Investmentfonds fünf Prozent.

Weltweit entspricht der Wert der privaten Goldinvestments laut BIZ-Daten nicht einmal einem Prozent der Marktkapitalisierung von Aktien und Anleihen. Ein Goldverbot dürfte zum aktuellen Zeitpunkt darum eher unwahrscheinlich sein.

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goldsilver, caseyresearchstatista
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