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Kinderpornographie: Lehrer darf im Amt bleiben
Mit welchen Mitteln der deutsche Staat die wachsende Zunahme von derartigen Straftaten an ihren jüngsten Bürgern zu bekämpfen gedenkt, zeigt uns wieder einmal eine nicht nachvollziehbare Gerichtsentscheidung zum Besitz von Kinderpornos und dem Schutze von Kindern. Ein Lehrer aus Hamburg hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt, weil er aus dem öffentlichen Dienst wegen dem Besitz von Kinderpornos entlassen worden war und gewonnen. Der Vorsitzende Richter “Georg Herbert*” bezeichnete den Besitz von Kinderpornos in diesem Falle als “außerdienstliches Vergehen”, das Beamten nicht zwangläufig den Job kosten dürfe.
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