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Ist das deutsche “JA” zum Lissabon-Vertrag ungültig?

Der Bundestag hat den Lissabon-Vertrag, der unsere deutsche “Verfassung” ersetzen soll, mit einem “JA” ratifiziert. Ebenso der Bundesrat. Einzig die Entscheidung des Bundespräsidenten Horst Köhler bleibt noch abzuwarten. Wenn dieser ebenfalls sein Okay gibt, dann haben wir den Salat. Diese drei Instanzen haben dann Kraft ihres Amtes Deutschlands Grundgesetz gegen den Vertrag von Lissabon ersetzt, der bekanntlich die Todesstrafe in der EU einführen wird.

Doch ist das wirklich so einfach?

Als Bürgender, bzw. als Nicht-Jurist stolpert man bei genauerem Durchblättern der aktuellen deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, über Artikel 146. Dieser besagt folgendes:

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hoppla, “vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen”? Kann sich hier jemand an ein Referendum erinnern? Unsere Volksvertreter sind doch sicher nicht damit gemeint, auch nicht stellvertretend. Hier wird ganz klar eine Volksabstimmung vorgeschrieben, die nie stattfand. Also könnte man meinen, dass das, was unsere Bundesregierung da treibt verfassungswidrig ist. Unsere Politiker sind allgemein nicht in der Position, das Grundgesetz ohne einen Volksentscheid zu ändern, so schreibt es unsere Verfassung vor. Dennoch tun sie es seit eh und je.

Über einen Kommentar eines Juristen würden wir uns freuen. Gerne auch per Email.

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Eine Antwort zu "Ist das deutsche “JA” zum Lissabon-Vertrag ungültig?"

  1. [...] Es stellt sich hier an erster Stelle die Frage, ob unser Bundespräsident möglicherweise verfassungswidrig diesen Vertrag unterschrieben hat. Nach meinen Recherchen schreibt unser Grundgesetz in diesem Falle nämlich ausdrücklich eine Volksabstimmung vor. [...]

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