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Google Street View – Na und?

Derzeit läuft eine heftige Debatte über den neuen Google-Dienst “Street View”. Der datensammelnde US-Konzern Google lässt Kamerawagen durch alle Straßen der westlichen Welt fahren und generiert aus den gewonnenen Daten ein 3D-Abbild im Internet, in welchem man sich von zu Hause aus bequem umsehen kann.

Das Justizministerium kreischt nun laut auf. Hamburgs Justizsenator Till Steffen beispielsweise fordert nun, die “Rechtslage an die technische Entwicklung anzupassen”. Er plädiert für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürger. Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und das Saarland haben nun das “Widerspruchsrecht für Betroffene” eingeführt. Ganz besonders schlimm scheint die Tatsache zu sein, dass Google im Zuge der Rundfahrten auch Daten zu WLAN-Netzen erfasst, was inzwischen auch iPhone-Hersteller Apple für sich entdeckt hat. Ich bin wirklich erfreut über die Fürsorglichkeit unserer Volksvertreter. Mir kommen die Tränen.

Etliche Bürger steigen nun auf diese komische Propaganda ein und verbieten Google per Formular das Aufnehmen von Bildern, die sowieso jeder sehen kann. Ihr gutes Recht. Doch klingt das alles fast so dramatisch, dass man meinen könnte Google steige in Wohnungen ein und durchwühle die private Briefpost. Was will das Justizministerium überhaupt damit erreichen? Ist man dort wirklich um uns besorgt? Möchte man von eigenen Überwachungsmaßnahmen ablenken? Will man das Überwachungsmonopol nicht verlieren?

Wasser predigen und hochwertigsten Whiskey saufen

Dass unsere Regierung sich in diesen Tagen als strikter Gegner von Überwachung und als Befürworter von persönlicher Freiheit und Privatsphäre präsentiert ist in Anbetracht der Begleitumstände dann doch etwas unglaubwürdig. Ein Beispiel: Am 03. März 2004 setzte das Justizministerium die Einführung der “Akustischen Wohnraumüberwachung” durch. Auszug aus dem Referentenentwurf:

Im Kampf gegen Terror und schwerste Kriminalität brauchen wir die akustische Wohnraumüberwachung. (…) Sobald die Länder und Verbände zu dem Entwurf Stellung genommen haben, wird die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren weiter zügig vorantreiben, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht bis zum 30. Juni 2005 umzusetzen“.

Auch die Telefonüberwachung scheint sehr beliebt zu sein beim Bundesministerium der Justiz. 2007 wurden 4806 “Überwachungsmaßnahmen” angeordnet, 2008 waren es sogar 5348. Die genannten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozessordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken sind hier nicht enthalten. Berlins Strafverteidiger beispielsweise schlagen Alarm, denn die Polizei hört die Telefone von immer mehr Bürgern ab. 2007 wurden laut einem Bericht der Morgenpost allein in Berlin fast eine Million Gespräche überwacht!

Sich vertraulich miteinander austauschen zu können, ist übrigens ein Grundrecht: Artikel 10 Grundgesetz schützt das Fernmeldegeheimnis. Was nicht ganz dazu passen will: Nach Telekommunikationsgesetz § 110 und Telekommunikations-Überwachungsverordnung müssen seit dem Jahr 2005 alle Betreiber, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbieten, d. h. in diesem Zusammenhang öffentliche E-Mail-Server betreiben, auf Anordnung eine E-Mail-Überwachung durchführen. Anbieter die insgesamt mehr als 10.000 (vor 2008: 1.000) Teilnehmer haben, müssen technische und organisatorische Vorkehrungen zur unverzüglichen Einleitung einer Überwachung treffen, sprich „überwachungsbereit“ sein (Quelle: Wikipedia).

Was kommt als nächstes?

Eine tolle Idee um den unmündigen Bürger vor Räubern zu beschützen hat derzeit die schwedische Regierung. Mit riesigem PR-Aufwand verbreitet man in der Bevölkerung Angst und Schrecken rund um das Thema Bargeld. Es werden unter schwedischen Politikern sogar Forderungen laut, Bargeld ganz abzuschaffen. Das bedeutet die totale Überwachung der schwedischen Bevölkerung unter dem Deckmantel des Kampfes gegen ausufernde Kriminalität, sofern in Schweden Raubüberfälle überhaupt in nennenswertem Ausmaß existieren.

Ebenfalls interessant: In der Schweiz wurde kürzlich ein Radargerät entwickelt, welches bis zu 22 Autos auf einmal erfassen kann und auch die sogenannte Nummernschild-Erkennung (“wanted car”) beherrscht, was wohl über eine normale Verkehrsüberwachung weit hinaus geht. In einem Artikel des KOPP-Verlag wird das treffend folgendermaßen beschrieben: “Street View einmal anders: ohne Widerspruchsmöglichkeit, heimlich, still und leise…”.

Ein weiteres gruseliges Beispiel der totalen Überwachung findet sich in Mexiko. In der Großstadt León sollen flächendeckend aufgebaute Iris-Scanner alle Bürger kontrollieren. Selbst Sonnenbrillen werden durchleuchtet und jeder Mensch, der sich in der Nähe eines solchen Scanners aufhält wird in sekundenschnelle identifiziert. Was nach Orwell 2.0 klingt ist leider traurige Realität. In naher Zukunft bestimmt auch bei uns.

Fazit

Die Aufregung um Google Street View ist wahrscheinlich überzogen. Richtig ist aber, dass wir Bürger durch eine allmählich perverse Überwachung bedroht werden. Was bisher eher von Konspirationisten lautstark betont wurde scheint sich nun nach und nach zu bewahrheiten: Alles deutet auf vollständige Überwachung, Polizeistaat und Kontrolle hin. Allerdings wohl weniger seitens Google, sondern eigens gewählter (ja, ja…) Volksvertreter.

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