Afrikaner tötet dreijährige Tochter: Drei Jahre Haft
Es gebe „keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte seine Tochter habe töten wollen“, verneinte der Vorsitzende Richter die Annahme eines Totschlags: „Dazu fehlt es am Vorsatz.“ Auch lasse sich das von der Anklage gezeichnete Bild eines „gewalttätigen, brutalen Vaters“ nicht aufrechterhalten, hieß es weiter im Urteil. Thomas G. habe Leni stets „aus erzieherischen Gründen geschlagen. Es sollte weh tun, aber er wollte Leni nicht verletzen“. In diesem Zusammenhang sei strafmildernd der „kulturelle Hintergrund“ des Schwarzafrikaners zu betrachten.
Migrantenbonus: Drei Jahre für erschlagenes Kind – Politically Incorrect



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